Einkaufsbedingungen
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
1) Allgemeines:
Alle Bestellungen der Firma products & more GmbH (im folgenden products & more) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Einkaufsbedingungen. Davon abweichenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit widersprochen, sie entfalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn ihnen products & more nach ihrem Eingang nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Der Lieferant erkennt die nachfolgenden Einkaufsbedingungen mit der Annahme der Bestellung von products & more an, spätestens aber mit der ersten Lieferung; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
2) Vertragsschluss:
- Alle Angebote des Lieferanten sind für die Dauer von einem Monat ab Zugang verbindlich sowie darüber hinaus, wenn sie nicht vom Lieferanten schriftlich widerrufen worden sind. Alle Angebote müssen sich hinsichtlich Menge und Beschaffenheit an die Anfragen von products & more halten. Auf Abweichungen ist schriftlich hinzuweisen.
- Alle Verträge von products & more mit dem Lieferanten kommen erst durch die schriftliche Bestellung seitens products & more zustande. Für Preise, Menge, Liefertermine sind allein die Angaben in der schriftlichen Bestellung maßgeblich.
- Der Lieferant hat eine Bestellung von products & more innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zu bestätigen. Unterlässt der Lieferant diese Bestätigung, so ist ein Vertrag durch die Bestellung von products & more zwar zustande gekommen, products & more jedoch auch zum umgehenden Widerruf der Bestellung berechtigt.
3) Preise und Zahlung
- Alle vereinbarten Preise sind Festpreise inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.
- Sollte im Ausnahmefall ein Lieferpreis bei Vertragsschluss nicht festgelegt worden sein, ist dieser spätestens in der Bestätigung durch den Lieferanten verbindlich anzugeben. Weicht in einem solchen Fall der in der Bestätigung ausgewiesene Lieferpreis um mehr als 20% von der ortsüblichen Vergütung bzw. von einem bestehenden Lieferpreis ab, hat products & more das Recht die Bestellung unverzüglich nach dem Zugang der Bestätigung zu widerrufen bzw. vom Liefervertrag zurückzutreten.
- Mit dem vereinbarten Preis sind sämtliche Lieferungen und Leistungen des Lieferanten einschließlich aller dazugehörigen Teile und Arbeiten für die jeweilige Bestellung abgegolten. Alle Preise verstehen sich frei Anlieferung bei products & more, es sei denn in der Bestellung sind andere Lieferbedingungen angegeben.
- Die Zahlung erfolgt nach Wahl von products & more innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder nach gesonderter Vereinbarung. Die Zahlungsfristen beginnen mit Eingang der Ware und Zugang der ordnungsmäßigen Rechnung bei products & more zu laufen. products & more ist frei in der Zahlungsart, für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Absendung eines Zahlungsmittels oder die Erteilung eines Zahlungsauftrages an die Bank maßgeblich. Sofern ein gewährleistungpflichtiger Fehler vorliegt, kann products & more die Zahlung bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern. Die Zahlungsfristen beginnen in diesem Fall ebenfalls erst mit der Mängelbeseitigung zu laufen. Eine ohne Zustimmung von products & more vorzeitig vorgenommene Auslieferung berührt nicht die an den vorgesehenen Liefertermin gebundene Zahlungsfrist.
- Sollte products & more mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug geraten, so wird der Lieferant zunächst unter Setzung einer Nachfrist von mindestens einer (1) Woche erneut zur Zahlung aufgefordert. Vor Ablauf dieser Nachfrist ist der Lieferant nicht berechtigt Verzugsschaden zu verlangen.
- Zahlungen von products & more bedeuten keine vorbehaltlose Anerkennung der Abrechnung.
4) Lieferung
- Alle Lieferungen erfolgen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr des Lieferanten.
- Bei der Verwendung von Mehrwegverpackungen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zurückzunehmen. Soweit products & more die Verpackung separat berechnet worden sein sollte, hat products & more nach Rückgabe der Verpackung Anspruch auf Gutschrift des berechneten Verpackungswertes. Soweit der Lieferant Einwegpackungen verwendet, hat er diese bei Aufforderung von products & more auf eigene Kosten zurückzunehmen.
- Der Lieferant hat jeder Sendung einen Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen, aus dem alle Bestelldaten ersichtlich sind, insbesondere dieArtikel- oder Teilenummer und die Bestellnummer. Sollte der Lieferant diese Lieferverpflichtung fortgesetzt und schuldhaft verletzen, ist products & more, falls der Lieferant trotz einer Abmahnung durch products & more sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder es zumindest zu einer unzumutbaren Häufung von Verstößen kommt, berechtigt, dem Lieferanten den entstandenen Mehraufwand durch eine Aufwandsentschädigungspauschale in Höhe von 10% des Auftragswerts der jeweils konkret betroffenen Bestellung in Rechnung zu stellen. Dem Lieferant bleibt der Nachweis eines geringeren, products & more der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Alle vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich und genau einzuhalten. Sie bezeichnen den Zeitpunkt, zu dem der Liefergegenstand bei der in der Bestellung angegebenen Empfangsstelle eingetroffen, im Falle einer Leistungsvereinbarung den Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Leistung erbracht sein muss. Hält der Lieferant eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist oder einen in Liefereinteilungen angegebenen Termin nicht ein, hat er products & more für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des verspäteten Auftragswertes pro Werktag, höchstens jedoch 80% des Rechungsbetrags zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch products & more wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Von der Bestellung abweichende Mehr- oder Minderlieferungen sind nicht zulässig. products & more behält sich vor, über die Annahme von Mehr- oder Minderlieferung frei zu entscheiden. Eine vorbehaltlose Annahme stellt keine Genehmigung der Mehr- oder Minderlieferung dar.
- Unbeschadet der Regelung in dem vorangegangenen Absatz kann products & more bei nicht termin- und fristgerechter bzw. mengengerechter Lieferung veranlassen, dass die Ware auf Kosten des Lieferanten schnellstens per Luftfracht oder per Kurier übersandt wird, oder der noch nicht erbrachte Teil der Lieferung durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten erbracht wird, oder eine Nachfrist mit der Androhung der Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung setzen. Lässt der Lieferant eine Nachfrist verstreichen, ist products & more auch dann, wenn die Verzögerung vom Lieferanten nicht zu vertreten ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, products & more über erkennbare Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Liefertermine, ihre Gründe und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Mitteilung hindert den Eintritt des Verzuges zum vereinbarten Liefertermin nicht.
- Vorzeitige Teillieferungen sind nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von products & more zulässig und gelten nicht als Erfüllung. Lieferungen, die vor dem vereinbartem Termin erbracht werden, kann products & more auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurücksenden oder hierfür Lagerkosten berechnen.
- Ist die Überschreitung einer angemessenen Abnahmefrist von products & more zu vertreten, kommt products & more erst in Verzug, wenn der Lieferant schriftlich eine angemessene Nachfrist von wenigstens 3 Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen Anschließend kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten.
5) Fertigungsmittel
- Sämtliche dem Lieferanten products & more zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel wie Muster, Zeichnungen, Pläne, etc. bleiben Eigentum von products & more
- Diese Fertigungsmittel dürfen ohne Zustimmung von products & more Dritten nicht überlassen, sonst zugänglich gemacht und auch nicht vervielfältigt werden. Erzeugnisse, die nach diesen Fertigungsmitteln angefertigt wurden, dürfen vom Lieferanten nur zur Ausführung der Bestellung durch products & more verwendet, nicht jedoch Dritten angeboten oder geliefert werden
- Sobald die von products & more dem Lieferanten zu Verfügung gestellten Fertigungsmittel zur Aufführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, sind sie products & more ohne Aufforderung kostenlos zurückzusenden. Der Lieferant haftet für ihren Verlust und ihre Beschädigung. Werden Fertigungsmittel vom Lieferanten zur Verfügung gestellt, ist dieser verpflichtet, sie an products & more zu übereignen, wenn sie separat vergütet wurden. In diesem Fall hat der Lieferant products & more auch – soweit es ihm zusteht – das geistige Eigentum an den von ihm zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln zu übertragen.
6) Qualitätssicherung
- Der Lieferant ist verpflichtet, ihm zur Durchführung des Auftrags überlassene Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Der Lieferant hat products & more auf erkennbare Fehler der Vorgabe hinzuweisen, insbesondere im Hinblick auf die Herstellbarkeit der Ware bzw. deren Kalkulation.
- Der Lieferant sichert products & more zu, dass er für das Vorhandensein der Eigenschaften einsteht, die products & more in der Bestellung aufgeführt Insbesondere sichert der Lieferant zu, dass die Ware den Mustern entspricht, die er vor Erteilung des Auftrages geschickt hat oder products & more zur Verfügung gestellt hat.
- Alle Lieferungen und Leistungen haben den geltenden Unfallverhütungs-, Arbeits- und Umweltschutz- sowie VDE-Vorschriften zu. Der Lieferant hat auch dafür einzustehen, dass die Lieferungen den anerkannten Regeln der Technik, den Sicherheits- und sonstigen Vorschriften hinsichtlich der vereinbarten technischen Daten – einschließlich DIN-Normen – entsprechen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, Liefergegenstände nur aus vollständig neuen Teilen anzufertigen, sekundäre Rohstoffe dürfen hierbei nicht verwendet
- Der Lieferant ist verpflichtet, eine Erstmusterprüfung durchzuführen. Mit einer Serienanfertigung darf erst begonnen werden, nachdem products & more die angefertigten Muster akzeptiert und schriftlich freigegeben hat.
- Der Lieferant verpflichtet sich weiter, die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Soweit dies durch gesonderte Vereinbarung mit products & more festgelegt wird, verpflichtet sich der Lieferant, gesondert aufzuzeichnen, wann in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände im Hinblick auf dokumentationspflichtige Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate sich hierbei ergeben
- Werden die unter den vorangegangenen Punkten genannten Zusicherungen und Verpflichtungen nicht eingehalten, ist der Lieferant verpflichtet Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten. Die vorstehende Regelung gilt insbesondere für Produkteigenschaften, die der Lieferant ausdrücklich zugesagt hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst auch alle Mangelfolgeschäden, entgangene Gebrauchsvorteile, den entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, die infolge der fehlenden Eigenschaften nutzlos waren, sowie alle Schäden, die durch einen bereits erfolgten Weiterverkauf (Weiterverarbeitung) der gelieferten Ware entstanden sind.
7) Warenuntersuchung und Mängelrüge
- products & more ist verpflichtet, den Liefergegenstand nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe des Liefergegenstandes zu rügen. Die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige genügt für die Einhaltung der Frist. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich nicht auf versteckte Mängel, die sich insbesondere erst bei Verarbeitung oder Gebrauch herausstellen. In diesen Fällen wird products & more die Mängel binnen zwei Wochen ab Entdeckung beim Lieferanten rügen.
- Bei Lieferung von größeren Stückzahlen oder Mengen eines Produkts reicht die Überprüfung einzelner Teile (Stichproben) für eine ordnungsgemäße Untersuchung aus. Wird infolge mangelhafter Lieferung eine das übliche Maß der Eingangskontrolle übersteigende Gesamtkontrolle erforderlich, so trägt der Lieferant die dadurch entstehenden Mehrkosten.
- Eine Zahlung von products & more bedeutet keinen gleichzeitigen Verzicht auf Rechte aus verspäteter Lieferung oder auf Gewährleistungsansprüche.
8) Gewährleistung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist products & more berechtigt, nach eigener Wahl Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu verlangen. Dies berührt weitergehende Schadensersatzansprüche von products & more nicht. Die Gewährleistung umfasst alle mit der Mängelbeseitigung verbundenen Kosten, auch den Ausbau, Lagerung, Rücktransport und ähnliche Kosten. Die Rücksendung einer beanstandeten Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten, die Wahl des Transportweges liegt bei products & more.
- Die Ansprüche von products & more auf Mängelgewährleistung enden 12 Monate nach der Lieferung, soweit die gesetzliche Frist nicht länger ist. Die Fristen laufen nach jeder Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung neu.
- Wird products & more von Dritten wegen Mängel des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, stellt der Lieferant products & more von diesen Ansprüchen – insbesondere aus Produzentenhaftung – frei. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Lieferant selbst im Außenverhältnis haften würde.
- Durch die Zustimmung von products & more zu Mustern, Modellen und Berechnungen werden die Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten nicht berührt. Eine Zustimmung bedeutet insbesondere keinen Verzicht auf Gewährleistung.
9) Schutzrechte
- Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes keine gewerblichen Schutzrechte dritter Personen verletzt werden. Der Lieferant stellt products & more von allen Ansprüchen wegen der Verletzung von Schutzrechten frei, wenn er unmittelbar selbst im Außenverhältnis haften würde.
10) Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Abtretungsverbot
- Alle Lieferungen gehen im Augenblick der Übernahme durch products & more in deren unwiderrufliches Eigentum über. Eigentumsvorbehalte werden in keinem Fall anerkannt. Der Lieferant versichert, dass seinerseits an den gelieferten Waren ein Eigentumsvorbehalt nicht besteht bzw. er zur Eigentumsübertragung berechtigt ist.
- products & more ist berechtigt, mit oder gegen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegen den Lieferanten Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn die Forderung oder Gegenforderung noch nicht fällig sind. In diesem Fall wird mit Wertstellung abgerechnet.
- Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Lieferanten gegenüber products & more an Dritte ist ausgeschlossen bzw. darf nur mit schriftlicher Genehmigung von products & more erfolgen.
11) Datenschutz
Products & more weist ihre Lieferanten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass im Rahmen der Abwicklung der geschäftlichen Beziehung erworbenen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und lediglich firmeninterne Verwendung finden.
12) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Sofern sich aus Bestellung nichts anderes ergibt, ist München Erfüllungsort für Lieferung und
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten zwischen products & more und dem Lieferanten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist im kaufmännischen Rechtsverkehr München. Products & more steht es jedoch frei, den Lieferanten auch an seinem Wohn- oder Firmensitz zu verklagen.
- Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Lieferanten und products & more gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen