1) Allgemeines

Alle Bestellungen der Firma products & more GmbH (im Folgenden products & more) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Einkaufsbedingungen. Davon abweichenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit widersprochen. Sie entfalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn ihnen products & more nach ihrem Eingang nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

Der Lieferant erkennt die nachfolgenden Einkaufsbedingungen mit der Annahme der Bestellung von products & more an, spätestens jedoch mit der ersten Lieferung. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.


2) Vertragsschluss

Alle Angebote des Lieferanten sind für die Dauer von einem Monat ab Zugang verbindlich sowie darüber hinaus, wenn sie nicht schriftlich widerrufen wurden. Angebote müssen sich hinsichtlich Menge und Beschaffenheit an die Anfragen von products & more halten. Abweichungen sind schriftlich mitzuteilen.

Verträge zwischen products & more und dem Lieferanten kommen erst durch eine schriftliche Bestellung seitens products & more zustande. Maßgeblich für Preise, Mengen und Liefertermine sind allein die Angaben in der Bestellung.

Der Lieferant hat eine Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zu bestätigen. Unterlässt er dies, so gilt der Vertrag als zustande gekommen, products & more ist jedoch zum umgehenden Widerruf berechtigt.


3) Preise und Zahlung

Alle vereinbarten Preise sind Festpreise inklusive aller Steuern und Abgaben.

Falls ein Preis bei Vertragsschluss nicht festgelegt wurde, ist dieser spätestens in der Bestätigung durch den Lieferanten verbindlich anzugeben. Weicht dieser um mehr als 20 % von der ortsüblichen Vergütung oder einem bestehenden Lieferpreis ab, kann products & more die Bestellung unverzüglich widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten.

Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten. Preise verstehen sich frei Anlieferung bei products & more, sofern keine anderen Lieferbedingungen in der Bestellung angegeben sind.

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware und der ordnungsgemäßen Rechnung.

Sofern ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, kann products & more die Zahlung bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern.


4) Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr des Lieferanten.

Mehrwegverpackungen sind auf Kosten des Lieferanten zurückzunehmen. Einwegverpackungen müssen auf Aufforderung ebenfalls zurückgenommen werden.

Der Lieferant hat jeder Sendung einen Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen.

Bei verspäteter Lieferung zahlt der Lieferant eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Auftragswertes pro Werktag, maximal jedoch 80 % des Rechnungsbetrags.

Abweichende Mehr- oder Minderlieferungen sind nicht zulässig. Eine Annahme durch products & more stellt keine Genehmigung dar.

products & more kann bei Terminüberschreitungen:

  • Die Ware auf Kosten des Lieferanten per Express transportieren lassen
  • Fehlende Lieferungen durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten beziehen
  • Nachfrist setzen und bei Verstreichen vom Vertrag zurücktreten

Der Lieferant ist verpflichtet, products & more unverzüglich über erkennbare Lieferverzögerungen zu informieren.


5) Fertigungsmittel

Sämtliche von products & more zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel (z. B. Muster, Zeichnungen, Pläne) bleiben Eigentum von products & more.

Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.

Produkte, die mit diesen Fertigungsmitteln hergestellt wurden, dürfen nur an products & more geliefert werden.

Fertigungsmittel des Lieferanten, die gesondert vergütet wurden, sind an products & more zu übereignen.


6) Qualitätssicherung

Der Lieferant hat die überlassenen Unterlagen sorgfältig zu prüfen und products & more auf erkennbare Fehler hinzuweisen.

Die Ware muss den angegebenen Spezifikationen und Mustern entsprechen.

Der Lieferant sichert zu, dass seine Produkte den gültigen Unfallverhütungs-, Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen.

Liefergegenstände sind nur aus vollständig neuen Teilen anzufertigen.

Eine Serienfertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe von products & more begonnen werden.


7) Warenuntersuchung und Mängelrüge

products & more untersucht die Ware auf offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung.

Versteckte Mängel, die erst bei der Verarbeitung oder Nutzung erkennbar sind, werden innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung gerügt.

Die Kosten einer notwendigen Gesamtkontrolle aufgrund mangelhafter Ware trägt der Lieferant.

Eine Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Lieferung als mangelfrei.


8) Gewährleistung

Bei Mängeln kann products & more nach Wahl Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen.

Die Gewährleistung umfasst alle mit der Mängelbeseitigung verbundenen Kosten, einschließlich Ausbau, Lagerung und Rücktransport.

products & more kann sich bei Mängelansprüchen von Dritten auf den Lieferanten zurückgreifen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine längere gesetzliche Frist gilt.


9) Schutzrechte

Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Er stellt products & more von sämtlichen Ansprüchen frei, wenn er im Außenverhältnis haften würde.


10) Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Abtretungsverbot

Alle Lieferungen gehen mit Übernahme durch products & more in deren Eigentum über. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden nicht anerkannt.

products & more kann gegen Forderungen des Lieferanten aufrechnen.

Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Lieferanten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von products & more.


11) Datenschutz

products & more speichert personenbezogene Daten des Lieferanten nur firmenintern im Rahmen der geschäftlichen Abwicklung.


12) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist München, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist ebenfalls München. products & more kann den Lieferanten auch an dessen Sitz verklagen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.